Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz?

Anforderungen an eine deutsche Rechnung sind die im Umsatzsteuergesetz geregelten Prinzipien der Echtheit, der Unversehrtheit und der Lesbarkeit.
Vom dem Umsatzsteuergesetz leitet sich auch die Umsatzsteuer ab.

Was ist eine echte Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz?

Das Umsatzsteuergesetz fordert nach § 14, Ausstellung von Rechnungen, dass die Rechnung echt sein muss. “Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers”.

Das bedeutet, dass Sie im Nachhinhein nicht den Rechnungsaussteller, also z.B. Ihren Namen oder Ihre Adresse ändern dürfen. Die Rechnung ist ein Originalbeleg und dient als Vorlage beim Finanzamt und muss 10 Jahre aufbewahrt werden.

Was ist eine unversehrte Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz?

Das Umsatzsteuergesetz definiert: “Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden.”

Wenn Sie eine Rechnung schon gesendet haben, dürfen Sie diese nicht im Nachhinein verändern.

Ein Beispiel. Sie senden Ihrem Kunden eine Rechnung über eine erbrachte Leistung. Der Kunde bemängelt die Ware oder die Leistung und möchte weniger zahlen. Sie stimmen dem zu und ändern nur den Betrag auf der Rechnung.

Das sollten Sie nicht tun. Die Rechnung des Kunden muss die gleichen Daten und Beträge erhalten, wie Ihr Originalbeleg. Auch sollte der Rechnungsbetrag mit dem der eingegangenen Zahlung des Kunden übereinstimmen.

Vermeiden Sie potentielle unangenehme Nachfragen vom Finananzamt, weil der Beweis eine Bringschuld ist und auf Ihren Schultern liegt.

Wenn Sie eine Rechnung korrigieren wollen, dann sollten Sie den korrekten Weg wählen. Gleichen Sie die Rechnung durche eineGutschrift aus und erstellen eine neue Rechnung.

Was ist eine lesbare Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz?

Was eine lesbare Rechnung ist, definiert das Umsatzsteuergesetz nicht direkt, sondern behält es dem Unternehmer vor, in welcher Weise er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet.

Auch wenn Ihnen das Umsatzsteuergesetz scheinbar eine gewisse Freiheit erlaubt, sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass ein Finanzbeamter alle Informationen auf der Rechnung schnell auf den ersten Blick lesen können muss.

Deshalb sollten Sie die Rechnung in Papierform, als auch die elektronische Rechnung zügig lesen können.