Was ist eine Rechnungsvorlage?

Eine Rechnungsvorlage ist ein Dokument, mithilfe dessen Sie eine Rechnung erstellen können. Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem eine Leistung oder Lieferung abgerechnet wird. Eine Rechnung muss dem Finanzamt als Original vorgelegt und zehn Jahre aufbewahrt werden.

Was ist der Vorteil einer Rechnungsvorlage?

Alle rechtlichen Anforderungen an eine Rechnung sind in der Rechnungsvorlage voreingestellt. Eine Rechnungsvorlage enthält damit alle Positionen, die auf einer rechtlich einwandfreien Rechnung stehen müssen.
Sie müssen die Rechnungsfelder lediglich in der Rechnungsvorlage ausfüllen und können mithilfe des Dokuments schnell und sicher eine Rechnung schreiben.

Wie muss eine Rechnungsvorlage aussehen?

An die Gestaltung der Rechnungsvorlage gibt es rechtlich keine besonderen Anforderungen, solange die erforderlichen Rechnungspositionen deutlich lesbar aufgeführt werden. Es ist selbsterklärend, dass beispielsweise die Kundenadresse oben links oder rechts steht.

Sie können die Rechnungsvorlage in Excel oder Word wählen – je nachdem, mit welchem Programm Sie es vorziehen zu arbeiten.

Welche Positionen auf der Rechnungsvorlage können verändert werden?

Wenn die Rechnung per Post gesendet wird, können Sie den Briefkopf von links nach rechts verschieben, je nachdem ob Sie einen nach DIN-Norm verwendeten Briefumschlag mit Sichtfenster nutzen.
Sie können die Rechnungsvorlage auch stilistisch entsprechend des Designs Ihres Unternehmens gestalten, indem Sie das Unternehmenslogo auf der Rechnungsvorlage hinzugefügen oder die Farbe der Rechnung ändern.

Ausschlaggebend ist, dass die Rechnungsvorlage inhaltlich den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes zur Ausstellung von Rechnungen erfüllt.

Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an eine Rechnungsvorlage?

Eine deutsche Rechnungsvorlage muss alle Positionen ausweisen, die auf einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt stehen müssen, wie z.B. eine fortlaufende Rechnungsnummer. Das Umsatzsteuergesetz regelt, wie eine Rechnung auszustellen ist, und zwar §14 UStG.

Weitere Anforderungen an eine deutsche Rechnung sind die im Umsatzsteuergesetz geregelten Prinzipien der Echtheit, der Unversehrtheit und der Lesbarkeit.